Warum regelmäßige Wartungen durchführen?
Eine Klimaanlage oder Kälteanlage kommt erst dann an Ihre Einsatzgrenze, wenn die Umgebungstemperatur stark steigt oder sinkt, gerade dann brauchen Sie Ihre Anlage und möchten sich auf diese verlassen können.
Eine Klimaanlage oder Kälteanlage wird zwar auf hohe bzw. niedrige Außentemperaturen ausgelegt, kann bei diesen aber nur arbeiten, wenn sie sauber und technisch in einem einwandfreien Zustand ist. Vergleichen Sie die Inspektionsintervalle einmal mit Ihrem Fahrzeug, dies nutzen sie vergleichbar häufig oder sogar weit weniger.
Hin und wieder zeigen einige Klimaanlagen oder Kälteanlagen Undichtigkeiten auf, der Betrieb ist durch kleine Undichtigkeiten noch gewährleistet, allerdings verbrauchen diese Anlagen aufgrund des fehlenden Kältemittels unnötig viel Energie und können auch technische Schäden davon tragen Viele Hersteller verlängern Ihre Garantien und Gewährleistung nur noch mit einem bestehenden Wartungsvertrag.
Der Irrglaube, dass Klimaanlagen ein Gesundheitsrisiko darstellen, ist glücklicherweise nicht mehr so stark verbreitet. Klimaanlagen entlasten den menschlichen Organismus und helfen so auch bei hohen Außentemperaturen sich wohl zu fühlen. Grundvoraussetzung sind saubere und regelmäßig desinfizierten Anlagen.
Durch verlässliche Klimaanlagen oder Kälteanlagen wird Ihr Warenausschuss minimiert, schwankende Lagertemperaturen oder Raumtemperaturen gehören der Vergangenheit an.
Gönnen Sie sich und Ihren Anlagen die Sicherheit eines verlässlichen Betriebes und lassen sich von uns ein unverbindliches Wartungsangebot erstellen.
Gesetzestexte / Schutzverordung und Betrieberpflichten
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV)
§ 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten Lesen Sie hier den Gesetztestext
Dichtheitsprüfung / Betreiberpflichten
Die nationale Umsetzung der europäischen Verordnungen und Normen – z.B. EU-VO 2037/2000, EU-VO 842/2006 (F-Gase), DIN EN 378, oder die Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchicht V), wird die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen und die Kälte-Klima-Fachbetriebe heute und in Zukunft vor neue Aufgaben stellen. Dazu zählen u.a. umfangreiche Leckagekontrollen, Emissionsreduzierung, Energieeffizienz, Wartungsaufgaben, Protokollpflichten und die Erfassung direkter und indirekter Emissionen. ENTEC-Dichtheitssiegel ist ein Werkzeug, das dem Anlagenbetreiber eine Gesamtlösung seiner Aufzeichnungs- und Meldepflichten bietet.
Die EU-Verordnung 2037/2000 (FCKW, H-FCKW) sowie die EU-Verordnung 842/2006 (FKW, H-FKW) verfügen eine jährliche Dichtheitsprüfung an stationären Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg Kältemittelinhalt. EU-Verordnungen sind geltendes Recht in allen Mitgliedsnationen, also auch in Deutschland.
EU-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (FKW, H-FKW)
Artikel 3 (2) Reduzierung der Emissionen. Die Betreiber der in Absatz 1 genannten Anwendungen sorgen dafür, dass diese von zertifiziertem Personal, das den in Artikel 5 genannten Anforderungen genügt, nach folgenden Vorgaben auf Dichtheit kontrolliert werden:
Anwendungen mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle zwölf Monate auf Dichtheit kontrolliert; dies gilt nicht für Einrichtungen mit hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind und weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgase enthalten;
Anwendungen mit 30 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle sechs Monate auf Dichtheit kontrolliert;
Anwendungen mit 300 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle drei Monate auf Dichtheit kontrolliert.